Veröffentlichungen
Andreas Kleefisch und Markus Reckin
Bei Solarmodulen handelt es sich bis heute um ein nicht geregeltes Bauprodukt
Vor Gericht wird in vielen Fällen darüber gestritten, ob die Solarmodule richtig und rechtskonform in Photovoltaik-Anlagen eingebaut sind. Dabei werden oftmals Begrifflichkeiten vermengt, die gar nicht auf den konkreten Fall anwendbar sind. Andreas Kleefisch und Markus Recklin von der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte aus Münster versuchen, den Nebel im Dickicht der verschiedenen deutschen und EU-weiten Vorschriften zu lichten.
Scheitert die Energiewende an den deutschen Landesbauordnungen?
Andreas Kleefisch und Markus Reckin
NJOZ 2024, Seite 929 (Neue Juristische Online-Zeitschrift, Verlag CH Beck)
In diesem Artikel in der NJOZ aus August 2024 setzen sich die Autoren mit den Rechtsfragen zur Notwendigkeit von technischen und betrieblichen Zulassungen von Photovoltaikmodulen nach dem Recht der europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland auseinander. Der durch das EEG in Deutschland ausgelöste Boom der Photovoltaik ist mittlerweile über 20 Jahre alt. Die Zubauzahlen steigen kontinuierlich, sowohl bei Großanlagen in der Freifläche und auf großen (Flach-) Dächern als auch bei vielen kleineren Anlagen auf den privaten – meist Steil-) Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern. Durch die schiere Vielzahl der Werkverträge, oft ausbleibende Planung und Qualitätskontrolle sowie einen eklatanten Fachkräftemangel steigt auch die Anzahl der bau- und werkvertraglichen Auseinandersetzungen. Seit der Bundesgerichtshof in seinem sog. „Tennishallenurteil“[1] die Planung, Lieferung und Montage von Aufdachanlagen klar und unmissverständlich dem Regime des Werkvertragsrecht zugewiesen hat, werden die Rechtsstreitigkeiten immer häufiger von den Baukammern der Instanzgerichte behandelt. Diese wiederum schalten die ihnen aus anderen Fällen bekannten (Bau-) Sachverständigen bei der Klärung von Mängeln ein.
Nicht zuletzt aus diesem Grund wird immer häufiger die Frage gestellt, ob die verarbeiteten Komponenten (Module, Unterkonstruktion, Dach-Befestigungshaken, Klammern, Kabel, Stecker, Wechselrichter, Ladeinfrastruktur etc.) so, wie sie „verarbeitet wurden“ den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen bzw. jeweils einzeln oder in Kombination miteinander „zugelassen“ sind, über Bauartzulassungen verfügen oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) haben müssen. Bei einem Blick in die einschlägigen Normen fällt auf, dass diese Rechtsfrage – und eine solche ist es – für (technische) Sachverständige nur schwerlich zu beantworten ist, leider aber in der Praxis von Seiten der Gerichte nur wenig Hilfestellung gegeben wird. Betrachtet man zusätzlich, dass die Entwicklung in diesem Bereich der Energiegewinnung rasant ist, die Normungskörperschaften aber kaum mitkommen, ist zu konstatieren, das oft am Rande des technisch Zulässigen operiert wird. So sind z.B. aus Kostengründen die Module in den letzten Jahren immer größer geworden und die „2-Quadratmeter-Grenze“ (Erläuterung unten) wurde überschritten. Unter anderem dieser Punkt bedarf einer technischen und rechtlichen Betrachtung, der auf andere geregelte und ungeregelte Bereiche des Umgangs mit Komponenten, die fest in oder an ein Bauwerk angebracht / eingebunden werden und daher als Baustoffe zu klassifizieren sind zu übertragen ist. Dass das DIBt nun die „Modulgröße auf 3 Quadratmeter erhöhen will“[2] ist folgerichtig, bedarf aber ebenfalls einer rechtlichen Betrachtung.
[1] BGH, Urteil vom 02.06.2016 - VII ZR 348/13 -, NJW 2016, 2876
[2] Zeitschrift „photovoltaik“, Online-Mitteilung vom 16.05.2023, www.photovoltaik.eu; www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/solaranlagen-photovoltaik-module-pv-module-welche-bauaufsichtlichen-bestimmungen-gelten, abgerufen am 29.04.2024
Veröffentlichung
Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen Prosumer-Stromtarif „ViShare“ von Viessmann
Viessmann wird irreführende Werbung für Prosumer-Tarif „Vishare“ final gerichtlich untersagt
Die Verbraucherzentrale NRW klagte gegen den Konzern, da dieser damit warb, dass Verbraucher gemeinsam Strom erzeugen und verbrauchen und sich damit unabhängig von Energieversorgern und steigenden Strompreisen machen zu können. Das Urteil aus dem Oktober 2021 ist nun rechtskräftig.
Sandra Enkhardt, PV-Magazine am 19.10.2023
Welche Optionen Senec-Kunden bei eingeschränkter Speicherkapazität haben
Interview: Nach einem neuerlichen Zwischenfall sind die viele Photovoltaik-Heimspeicher derzeit im „Konditionierungsbetrieb“ und nur maximal 70 Prozent der Kapazität steht den Kunden zur Verfügung. Viele Betreiber fragen sich und uns, ob sie dies so hinnehmen müssen und was sie tun können. Für Rechtsanwalt Andreas Kleefisch von der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist es ein klarer Mangel. In den meisten Fällen greift damit die Gewährleistung, die Endkunden gegenüber den Fachpartnern von Senec geltend machen können. Aber auch die Installationsbetriebe haben Möglichkeiten, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sondern sie an Senec weiterzureichen, wie der Anwalt erklärt.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
Sandra Enkhardt, PV-Magazine 17.04.2023
„Beckmann/Kment (Hrsg.), UVPG / UmwRG“ in 6. Auflage (2023) erschienen
Das von Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Beckmann und Univ.-Prof. Dr. Martin Kment herausgegebene Standardwerk zum UVPG und UmwRG ist in der 6. Auflage erschienen (Carl Heymanns Verlag, Köln). Autoren sind u.a. die Baumeister-Rechtsanwälte Dr. Martin M. Arnold, Dr. Joachim Hagmann und Dr. Georg Hünnekens.
Zwei-Quadratmeter-Grenze für bauaufsichtliche Zulassung von Solarmodulen scheint willkürlich
Rechtsanwalt Andreas Kleefisch
Interview von Sandra Enkhard, PV-Magazine November 2022
Benötigen Solarmodule ab zwei Quadratmetern Fläche eine bauaufsichtliche Zulassung, um sie in Photovoltaik-Dachanlagen zu montieren? Und falls ja, müsste das nicht auch für kleinere Module gelten? Das ist nicht eindeutig geklärt, meint der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Andreas Kleefisch. Im pv magazine-Interview gibt er Auskunft über die rechtliche Lage und plädiert für die Vereinfachung der Regelungen.
Die Rüge der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans durch dessen Nutznießer - ein Verstoß gegen Treu und Glauben?
Prof. Dr. Olaf Bischopink / Karina Weil
Die Rüge der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans durch dessen Nutznießer - ein Verstoß gegen Treu und Glauben?, BauR 2022, 579-588
Der sachgerechte Bebauungsplan
Bischopink/Külpmann/Wahlhäuser
Im September 2021 ist im vhw-Verlag die 5. Auflage des Buchs „Der sachgerechte Bebauungsplan“ erschienen. Die Neuauflage des ursprünglich von Richter am OVG NRW Ulrich Kuschnerus allein verfassten Buchs wurde von Prof. Dr. Olaf Bischopink, Prof. Dr. Christoph Külpmann und Dr. Jens Wahlhäuser bearbeitet. Nähere Informationen finden Sie hier.
Datenschutz im Insolvenzverfahren
Dr. Felix Suwelack / Christian Neumark, Aufsatz in dem Tagungsband Herbstakademie 2021, DSRITB 2021, S. 177 ff.
Es ist inzwischen weithin bekannt, dass das Datenschutzrecht kein eigenständiges oder isoliertes Rechtsgebiet ist, sondern sich auch auf viele andere Bereiche des Wirtschaftsrechts auswirkt. Trotzdem wird den datenschutzrechtlichen Vorgaben häufig nicht die Beachtung geschenkt, die notwendig wäre, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies betrifft auch das Insolvenzrecht, bzw. den Umgang mit personenbezogenen Daten im Insolvenzverfahren.
Dr. Felix Suwelack und Christian Neumark haben im Rahmen der diesjährigen Herbstakademie der deutschen Stiftung für Recht und Informatik erläutert, wie die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Insolvenzverfahren umzusetzen sind und in welcher Weise personenbezogene Daten in diesem Zusammenhang wirtschaftlich verwertet werden dürfen. Der Beitrag wurde nun als Aufsatz veröffentlicht, in: Jürgen Taeger (Hrsg.), DSRITB 2021, S. 177-189 und wird in Kürze auch bei BeckOnline verfügbar sein.
Dr. Georg Hünnekens
„Die Zulässigkeit artenschutzrechtlicher CEF-Maßnahmen in FFH-Gebieten“, Natur und Recht 2021, S. 433 – 437 (gemeinsam mit Malte Kramer)
Rechtsanwalt Dr. Felix Suwelack
Datenschutzrechtliche Vorgaben for Home Office und Remote Work
Aufsatz in der Zeitschrift für Datenschutz, ZD 2020, S. 561 ff.
Die Corona-Pandemie hat bereits Anfang des Jahres viele Unternehmen zur Umstellung auf Home Office gezwungen, auch wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierzu nicht immer gegeben waren. Nun haben Bund und Länger die Unternehmen wieder dazu aufgefordert, Home Office zu ermöglichen, wann immer dies umsetzbar ist.
Die Umstellung von Präsenzarbeit auf Tätigkeiten im Home Office kann das Datenschutzmanagement bzw. die datenschutzrechtliche Compliance eines Betriebes vor große Herausforderungen stellen. Wie eine nachhaltige und rechtssichere Umstellung gelingen kann, erklärt Dr. Felix Suwelack in seinem aktuellen Beitrag in der Zeitschrift für Datenschutz (ZD).
Rechtsanwalt Dr. Felix Suwelack
Datenschutz in Unternehmenstransaktionen – Die DS-GVO als Dealbreaker?
Aufsatz in dem Tagungsband Herbstakademie 2020, DSRITB 2020, S. 271 ff.
Datenschutzrechtliche Vorgaben haben immer größeren Einfluss auf Unternehmenstransaktionen. Dies betrifft nicht nur die Vorbereitung und Umsetzung einer Transaktion. Auch die Transaktion selbst kann datenschutzrechtlich unzulässig sein oder zu erheblichen Folgerisiken bei dem Erwerber führen, so dass bei einer Studie kürzlich mehr als die Hälfte der befragten Berater und Entscheider angegeben hat, unter Geltung der DS-GVO bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand von einer Transaktion genommen zu haben.
Dr. Felix Suwelack hat bei der diesjährigen Herbstakademie der deutschen Stiftung für Recht und Informatik die datenschutzrechtlichen Risiken einer Transaktion aufgezeigt und erläutert, wie hiermit umzugehen ist. Der Beitrag wurde nun als Aufsatz veröffentlicht, in: Jürgen Taeger (Hrsg.), DSRITB 2020, S. 271-286 und wird in Kürze auch bei BeckOnline verfügbar sein.
RA Andreas Kleefisch
Photovoltaik:
Schlüsselfertig heißt schlüsselfertig
PV Magazine, September 2020, Seite 68 ff.
RA Andreas Kleefisch
Der Polyamid-Backsheet, Anschlussdosen etc.:
Serienfehler aus juristischer Sicht
Rechtsanwalt Andreas Kleefisch, Aufsatz im Tagungsband 35. PV-Symposium Bad Staffelstein 2020, Seite 106 ff.
Rechtsanwalt Andreas Kleefisch
Schadensersatz wegen nicht rechtzeitig fertiggestellter Photovoltaikanlage
Aufsatz in der Neuen Juristischen Onlinezeitschrift (NJOZ 2020, 1057).
Schon im Immobilienrecht wurde in den letzten Jahrzehnten immer wieder über den unbestimmten Rechtsbegriff „schlüsselfertig“ gestritten, wobei er dort durch eine Vielzahl von Urteilen einer wenn auch nicht ganz eindeutigen Klärung zugeführt werden konnte. Anders ist dies im Anlagenbau und insbesondere im nachfolgend thematisierten Bereich von Photovoltaikanlagen. Gerade in dieser Branche ist es üblich, dass der Lieferant die „schlüsselfertige“, „betriebsbereite“ PV-Anlage zu einem bestimmten „Stichtag“ verspricht. Drei unbestimmte Rechtsbegriffe, die immer wieder zu Streit zwischen den Parteien führen, weil der Lieferant seine Leistung bereits fertiggestellt wähnt, wenn die Anlage „bis zum Wechselrichter“ montiert ist und Strom erzeugen könnte, der Kunde aber verlangt, dass die Anlage tatsächlich den erzeugten Strom ins Netz einspeist. Wie diese Rechtsbegriffe aus Sicht des OLG München zu verstehen sind und ab wann und unter welchen Voraussetzungen es für den Kunden geben kann, ist Gegenstand eines Aufsatzes in der Neuen Juristischen Onlinezeitschrift (NJOZ 2020, 1057).
Dr. Georg Hünnekens
Neukommentierung des Hochwasserschutzrechts (§§ 72-81 WHG) unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzgesetzes II, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Kommentar, Verlag C.H.Beck, 91. Ergänzungslieferung (September 2019)
Dr. Georg Hünnekens
„Erfahrungen bei der Ermittlung und Bewertung des Standes der Lärmminderungstechnik“, Lärmbekämpfung, Zeitschrift für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik, 2019, S. 115 – 122 (gemeinsam mit Joachim Bittner, Stephan Heim und Dirk Hinkelmann)
Dr. Georg Hünnekens
"Lärmtechnische Regelwerke und ihre Bedeutung in der Bauleitplanung“, Immissionsschutz und Emissionshandel 2019, S. 22 – 30 (gemeinsam mit Samira Thiery)
Prof. Dr. Olaf Bischopink
Rechtsfragen zu Onlinehandel und Raumentwicklung
Wann greift das Instrumentarium zur planerischen Steuerung des Einzelhandels?
Interview am 13. Juni 2019
Den Artikel finden Sie hier.
Andreas Kleefisch
Photovoltaik:
Was Bestandsanlagen wert sind
Wertermittlungsverfahren:
Warum die fachgerechte Bewertung von bestehenden Photovoltaikanlagen wichtig ist und weshalb es (noch) kaum ein „richtiges“ Wertgutachten gibt, erklärt Rechtsanwalt Andreas Kleefisch. Er schlägt ein modiKziertes Ertragswertverfahren vor, dass bei Bestandsanlagen angewendet werden sollte.
PV Magazine, Mai 2019
Dr. Daniel Thal
Rechtsfragen der Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst, BauR 2019, S. 587 - 597
Dr. Martin M. Arnold
16. Kommentierung der §§ 10, 11 und 12 UVPG, in: Hoppe/Beckmann/Kment, UVPG/UmwRG, 5. Auflage Verlag Carl Heymanns, 2018
Dr. Joachim Hagmann
Kommentierung der §§ 17 bis 23 UVPG in: Hoppe/Beckmann/Kment, Kommentar UVPG und UmwRG, 5. Auflage, Carl Heymanns Verlag, Köln
Andreas Kleefisch
Erste Erfahrungen mit dem neuen BGB-Bauvertragsrecht 2018
Interview zur 12. Kölner Schimmelpilz-Konferenz & 2. Kölner Bauschaden-Konferenz, 2018
Am 6. und 7. Dezember 2018 findet die „12. Kölner Schimmelpilz-Konferenz“ und die „2. Kölner Bauschaden-Konferenz“ von TÜV Rheinland statt. Im Fokus des Themenspektrums stehen unter anderem erste Erfahrungen mit dem neuen BGB-Bauvertragsrecht 2018, Innenabdichtung – Schutz vor oder Ursache für Schimmelpilzbefall, Leckortung, Differenzdruckmessung, Fugen in Betonbauwerken, Bewerten von mangelhaftem Schall- oder Brandschutz.
- 1
- 2