Verwaltungs- und Verfassungsrecht

Neben dem Bau-, Planungs- und Umweltrecht sind wir auch auf weitere Gebiete des Verwaltungsrechts spezialisiert. So beraten wir im Kommunalrecht Städte, Gemeinde, Kreise und kommunale Verbände zu Fragen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, des Kommunalwahlrechts oder im Zusammenhang mit Bürgerbeteiligungen wie z.B. Bürgerentscheiden und -begehren.

Wenn es um Fragen der Vereinbarkeit staatlichen Handelns mit dem Grundgesetz oder den Landesverfassungen geht, sind wir sowohl für die öffentliche Hand als auch für Unternehmen und Privatpersonen in verfassungsrechtlichen Mandaten tätig. Aufgrund seiner Nähe zum Kommunalrecht ist das Kommunalverfassungsrecht ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf dem Gebiet des Verfassungsrechts.

 


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