Vergaberecht

Seit der Schaffung effektiven Rechtsschutzes durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts ist die Bedeutung des Vergaberechts auf Seiten aller Akteure im Beschaffungsprozess kontinuierlich gestiegen. Die Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen ist für die erfolgreiche Beschaffung von Leistungen durch Auftraggeber gleichermaßen von Bedeutung wie für die erfolgreiche Akquise von Aufträgen durch Unternehmen.

Wir haben die dynamische Entwicklung des Vergaberechts von Anfang an begleitet und an zahlreichen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren – zum Teil bis zur Entscheidung durch den EuGH – mitgewirkt. Inzwischen gehören unserem auf das Vergaberecht spezialisierten Team sechs Rechtsanwälte an, die über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen.

 

Schwerpunkte

Schwerpunkte unserer vergaberechtlichen Tätigkeit liegen in den Bereichen der Vergabe 

  • von Entsorgungsdienstleistungen,
  • von Aufträgen im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung, 
  • von Aufträgen im Bereich des ÖPNV und SPNV,
  • von Architekten- und Ingenieurleistungen,
  • von Aufträgen nach dem SGB V, insbesondere der Vergabe von Rabattaufträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V,
  • von Bauleistungen.

Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Erfahrung bei der Realisierung von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften, insbesondere im Bereich der Entsorgungsdienstleistungen, des Personennahverkehrs und im Hoch- und Tiefbau.

Für Auftraggeber

Für Auftraggeber, d.h. für öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber, bieten wir ein umfangreiches Beratungsspektrum an, das bereits deutlich vor dem Vergabeverfahren ansetzt. So prüfen und gestalten wir die Möglichkeiten vergabefreier Beschaffungen, insbesondere im Wege kommunaler Kooperationen sowie sog. vergabefreier Eigenschäfte („Inhouse-Geschäfte“). Ist eine Entscheidung zur Bedarfsdeckung im Wege eines geregelten Vergabeverfahrens gefallen, unterstützen wir bei der Erstellung und Gestaltung der Vergabeunterlagen mit dem Ziel, ein optimales Beschaffungsergebnis für den öffentlichen Auftraggeber zu gewährleisten. Auf Wunsch übernehmen wir für öffentliche Auftraggeber das gesamte „Vergabemanagement“. Dies umfasst die Erstellung bzw. Unterstützung bei der Erstellung der Vergabeunterlagen, die Korrespondenz im Vergabeverfahren, die Prüfung und Auswertung eingegangener Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie die Erstellung des Vergabevorschlags.

Für Unternehmen

Nicht weniger weit gefächert ist unser vergaberechtliches Beratungsspektrum für Unternehmen. Wir beraten im Hinblick auf Möglichkeiten und Gestaltung von Direktvergaben ebenso wie bei der strategischen Aufstellung eines an einem Auftrag interessierten Unternehmens im Vergabeverfahren. Wir beraten im Hinblick auf die sichere Erfüllung aufgestellter Eignungskriterien und die an den jeweiligen Zuschlagskriterien ausgerichtete Gestaltung optimaler Angebote und Teilnahmeanträge. Unsere Tätigkeit bezieht sich in einer Vielzahl von Fällen auf die Begleitung von Bewerbern und Bietern im gesamten Vergabeverfahren.

Nachprüfungsverfahren

Selbstverständlich unterstützen und vertreten wir Auftraggeber und Bieter in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und -senaten ebenso wie – insbesondere bei Unterschwellenvergaben – in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor den Zivilgerichten. Insoweit blicken wir auf eine äußerst umfangreiche (Prozess-) Erfahrung sowohl auf Seiten von Auftraggebern als auch auf Seiten von Unternehmen.


GELESEN

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